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LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00 |
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- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
Demgegenüber werden Verletzungen, die durch regelgerechtes Verhalten entstehen, von jedem Teilnehmer in Kauf genommen, so dass eine Schadenersatzpflicht des Verletzenden unter dem Gesichtspunkt des Handelns des Verletzten auf eigene Gefahr oder der sozialadäquaten Verhaltensweise des Verletzenden ausgeschlossen ist (BGHZ 63, 140, 142).bei kämpferischen Sportarten spricht viel dafür, eine rechtswidrige Verletzungshandlung bereits dann zu verneinen, wenn der Schädiger nur geringfügig gegen eine dem Schutz eines anderen Spielers dienende Regel verstoßen hat und dies aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung und dergleichen geschehen ist (offen gelassen von BGHZ 63, 140, 147; BGH NJW 76, 2161, OLG Hamm MDR 85, 847; NJW-RR 91, 150).
Mit einem dennoch erhobenen Schadenersatzanspruch würde sich der Verletzte in Widerspruch zu seinem vorhergehenden Verhalten setzen (BGHZ 63, 140, 143).
- OLG Hamm, 24.04.1985 - 13 U 2/84
Auszug aus LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
bei kämpferischen Sportarten spricht viel dafür, eine rechtswidrige Verletzungshandlung bereits dann zu verneinen, wenn der Schädiger nur geringfügig gegen eine dem Schutz eines anderen Spielers dienende Regel verstoßen hat und dies aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung und dergleichen geschehen ist (offen gelassen von BGHZ 63, 140, 147; BGH NJW 76, 2161, OLG Hamm MDR 85, 847; NJW-RR 91, 150). - BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74
Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen …
Auszug aus LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
Der Maßstab, der an die erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB) eines gewissenhaften und besonnenen Spielers anzulegen ist, richtet sich nach der Eigenart des Sportes (vgl. BGH NJW 76, 2162; OLG Hamm NJW 91, 150). - OLG Koblenz, 06.06.1990 - 5 U 401/89
Pflichten des Reitlehrers bei fehlenden Ausbildungsstand einer Reitschülerin und …
Auszug aus LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
bei kämpferischen Sportarten spricht viel dafür, eine rechtswidrige Verletzungshandlung bereits dann zu verneinen, wenn der Schädiger nur geringfügig gegen eine dem Schutz eines anderen Spielers dienende Regel verstoßen hat und dies aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung und dergleichen geschehen ist (offen gelassen von BGHZ 63, 140, 147; BGH NJW 76, 2161, OLG Hamm MDR 85, 847; NJW-RR 91, 150). - BGH, 16.03.1976 - VI ZR 199/74
Basketballspieler - Verletzung eines Mitspielers - Foul
Auszug aus LG Bielefeld, 08.01.2001 - 4 O 156/00
bei kämpferischen Sportarten spricht viel dafür, eine rechtswidrige Verletzungshandlung bereits dann zu verneinen, wenn der Schädiger nur geringfügig gegen eine dem Schutz eines anderen Spielers dienende Regel verstoßen hat und dies aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung und dergleichen geschehen ist (offen gelassen von BGHZ 63, 140, 147; BGH NJW 76, 2161, OLG Hamm MDR 85, 847; NJW-RR 91, 150).
- KG, 19.07.2007 - 10 W 23/07
Haftung für Körperverletzung beim American Football
American Football zählt zu den "sportlichen Kampfspielen" (vgl. LG Bielefeld, RuS 2002, 198).